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Formulierungen im Zeugnis / Noten im Arbeitszeugnis – Gibt es Geheimcodes bzw. eine Zeugnissprache?

Grundsätzlich muss man sagen, dass es keine geheime Liste gibt, die nur Personaler kennen, in denen die Bedeutung der unterschiedlichen Formulierungen dogmatisch festgelegt ist.


Gleichwohl haben sich aber bestimmte Formulierungen eingebürgert, die in Arbeitszeugnissen Anwendung finden. Hierbei wird in der Regel mit fünf Notenstufen (Schulnote 1-5) gearbeitet.


Allerdings gibt es die sogenannte Wohlwollenspflicht für den Arbeitgeber. Dies bedeutet, dass keine offensichtlich negativen Bewertungen im Zeugnis enthalten sein dürfen. Dies macht die Zeugniserstellung so schwierig! Einerseits muss man die Leistungen und Verhaltensweisen des ehemaligen Arbeitnehmers Wahrheitsgemäß (Wahrheitspflicht) dokumentieren – andererseits sollte man immer darauf achten, dass dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer mit einem schlechten Zeugnis nicht die Zukunft verbaut wird.


Man arbeitet also tatsächlich mit bestimmten Codes, um Leistungen zu benoten, ohne dabei eine offensichtlich schlechte Formulierung zu Verwenden. Im Allgemeinen würde man die Formulierung „er hat sich bemüht“ nicht grundsätzlich als negativ betrachten – im Zeugnis ist dies jedoch ein vernichtendes Urteil.


Der wohl gängigste Begriff der beim Formulieren von Arbeitszeugnissen Verwendung findet ist „stets“ in Verbindung mit „Zufrieden“. Hier entstehen normalerweise beim Zeugnisempfänger keine Missverständnisse. Jedoch muss auch hier auf teils kleinste Nuancen in der Formulierung achtgegeben werden. Die nachfolgende Auflistung kann uns hierüber einen kurzen Überblick geben:


  • 1=sehr gut „stets zur vollsten Zufriedenheit“ und „stets in jeder Hinsicht“ entspricht dem allmeinen Maßstab der Notenstufe 1
  • 1-2= sehr gut bis gut „vollste Zufriedenheit“ und „immer sehr zufrieden“ gilt bereits als beachtliche Abwertung, obwohl nur das Wort „stets“ fehlt und „immer“ eigentlich „stets“ bedeutet. Zudem ist „stets“ eigentlich kein Wort, das im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird.
  • 2=gut „stets zur vollen Zufriedenheit“ und „sehr zufrieden“ entspricht der normalen Bewertung guter Leistungen.
  • 3=befriedigend „zur vollen Zufriedenheit“ und „wir waren zufrieden“ zeigt eine Durchschnittsleistung.
  • 3-4=befriedigend bis ausreichend „stets zu unserer Zufriedenheit“ und „waren befriedigend“ offenbaren bereits eine Unsicherheit. Ausreichende Leistungen sollte man nicht als befriedigend bezeichnen.
  • 4=ausreichend „zu unserer Zufriedenheit“ und „war befriedigend“ zeigen Nuancen, bei 3-4 werden mehrere Leistungen aufgeführt, bei 4 nur eine!
  • 5=mangelhaft „im Großen und Ganzen zufrieden“  und „im Großen und Ganzen befriedigend“ zeigen bereits schwere Mängel.
  • 5-6=ungenügend „war stets bemüht“ ist klar, ebenso „war bemüht“, „hat sich bemüht“ – solche Formulierungen verraten, dass die Leistungen durchwegs schlecht waren.

Diese Auflistung ist jedoch in keinster Weise vollständig – es soll Beispielhaft verdeutlichen, wie bereits kleinste Abwandlungen des gleichen Satzes, unterschiedliche Notenstufen bedeuten können.


Auch andere Formulierungen im Zeugnis z.B. hinsichtlich des Sozialverhaltens oder bei der sogenannten Schlussformulierung, können Missverständnisse hervorrufen. In vielen Fällen sind sogar vermeintlich gut gemeinte Formulierungen im Arbeitszeugnis, doch negativ in der Wirkung auf einen potenziellen neuen Arbeitgeber.


Umso wichtiger, dass man als Arbeitnehmer darauf achtet, dass das Arbeitszeugnis nicht zur Karrierebremse wird.
Ebenso sollte sich auch jeder Arbeitgeber darüber bewusst sein, dass er mit einem Arbeitszeugnis nicht nur eine Beurteilung über die Leistung seines ehemaligen Arbeitnehmers abgibt, sondern auch eine Visitenkarte für das Unternehmen – hier möchte man sicher auch nicht unprofessionell wirken.




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