Ja! Wurde das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt, kann man vom "noch Arbeitgeber" eine Freistellung für Vorstellungsgespräche verlangen.
Diese Freistellung muss sogar bezahlt erfolgen - man muss also nicht extra Urlaub nehmen und die Zeit darf einem auch nicht vom Verdienst abgezogen werden.
Allerdings muss es sich um einen angemessenen Zeitraum handeln - man sollte diese Regelung also nicht ausnutzen.
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