Grundsätzlich ja!
Wenn es jedoch weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag (wenn vorhanden) eine Regelung zur Frist gibt, gilt das Gesetz bzw. die Rechtsprechung.
BGB § 195 sagt, dass die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Es gibt jedoch auch Urteile aus der Rechtsprechung, die nur 1 Jahr als Frist vorgeben.
Es ist also wichtig, so schnell wie möglich sein Zeugnis beim Arbeitgeber anzufordern.
CS-Zeugnisservice - kontakt@cs-zeugnisservice.de - +49 176 70471688
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