Bei der Erstellung eines Zeugnis unterliegt der Aussteller des Zeugnis der Wahrheitspflicht aber auch der Wohlwollenspflicht.
Der Arbeitgeber muss also das Zeugnis wohlwollend formulieren um dem Arbeitnehmer sein zukünftiges Fortkommen nicht zu verbauen. Allerdings soll das Zeugnis auch der Wahrheit entsprechen.
Dies ist jedoch oft eine schwierige Gradwanderung für den Arbeitgeber. Deshalb gibt es zahlreiche "codierte" Formulierungen die verwendet werden.
Umso wichtiger, Zeugnisse gut zu prüfen, um missverständliche Formulierungen zu vermeiden!
CS-Zeugnisservice - kontakt@cs-zeugnisservice.de - +49 176 70471688
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