Ja, jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Laut Bundesurlaubsgesetz beträgt der jährliche Mindesturlaub 24 Werktage.
Aber Achtung! Mit Werktagen meint das Gesetz Montag bis Samstag - wer also eine 5-Tage-Woche hat, hat laut Gesetzt nur einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen (24 Tage / 6 Werktage * 5 Arbeitstage)
In vielen Arbeitsverträgen wird auch zwischen gesetzlichen Anspruch und zusätzlichem Anspruch unterschieden. Hier sollte man als Arbeitnehmer immer gut prüfen, welche Regelung der Arbeitsvertrag hinsichtlich des zusätzlichen Urlaubs beinhaltet!
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