Grundsätzlich ja! Es gibt allerdings einige Ausnahmen - bei denen Praktikanten, keinen Mindestlohn zu erwarten haben. Diese sind:
1. Praktikanten, die ein Praktikum verpflichtend aufgrund schulischer Bestimmungen machen.
2. Praktikanten, die ein Praktikum bis max. 3 Monate zur Berufsorientierung machen.
3. Praktikanten, die ein Praktikum bis max. 3 Monate begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung machen.
4. Praktikanten, die an einer sogenannten Einstiegsqualifizierung oder einer Berufsausbildungsvorbereitung teilnehmen.
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